Frage 1: Wie schätzen Sie die Situation in Stuttgart ein?
Es herrscht dringender Handlungsbedarf, gerade in einer so wohlhabenden Stadt wie Stuttgart. Insbesondere die hohen Mieten belasten auch Familien stark, die „eigentlich“ ordentliche Einkommen haben und damit formal nicht als arm gelten.
Frage 2: Welche bereits bestehenden Maßnahmen haben sich bis jetzt bewährt?
Die BonusCard und die FamilienCard haben sich als Instrumente bewährt, die mehr Teilhabe ermöglichen. Zudem verfügen wir über eine gut aufgestellte Kinder- und Jugendhilfelandschaft, die Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt.
Frage 3: Wo sehen Sie noch weiteren Handlungsbedarf?
Grundsätzlich sehe ich Bildung als Schlüssel aus der Armut. Insofern haben wir nach wie vor großen Handlungsbedarf bei der Bildungsgerechtigkeit. Wichtig ist mir, noch mehr gerechte Teilhabe zu ermöglichen: Etwa Instrumente erlernen, Sport, Kultur, etc. Darüber hinaus müssen nichtkommerzielle, attraktive Orte im öffentlichen Raum für Kinder geschaffen werden – etwa mit einer Spielplatzoffensive nach dem Vorbild Singapurs!
Frage 4: Haben Sie konkrete Pläne zur Bekämpfung von Kinderarmut während Ihrer möglichen Amtszeit?
Ja. Schulen, in denen viele Kinder aus ärmeren Familien sind, sollen mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden (zum Beispiel durch Schulsozialarbeit und Sonderbudget), um sie besser zu fördern. Positive Beispiele liefern hier die Städte Hamburg und Mannheim.
Ich möchte zudem, dass die Übergänge (Grundschule – weiterführende Schule/Schule – Beruf) verbessert werden. Hierzu will ich mich mit den relevanten Akteuren (Schule und Jugendhilfe) zusammensetzen, wirkungsvolle Konzepte entwickeln und zügig umsetzen. Des Weiteren möchte ich die Kita-Gebühren für Familien mit FamilienCard abschaffen.
Frage 5: Wie ist Ihre Meinung zum Starke-Familien-Gesetz?
Finde ich sehr gut! Es ermöglicht uns, in Armut lebenden Kindern ein kostenloses warmes Mittagessen anzubieten. Der wegfallende Eigenanteil fürs School-Abo entlastet die Familien finanziell und bietet einen erleichterten Zugang zur Lernförderung – und zwar nicht erst bei Versetzungsgefährdung.
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